16.10. Probearbeit: Keine Unfallversicherung
Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei einer unentgeltlichen Probearbeit im Schadenfall nicht zahlen muss. Das Stuttgarter Wirtschaftsportal business-on weist aktuell darauf hin. Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen S 8 U 26/09, in dem es konkret um einen Schüler ging, der einen Probearbeitstag bei einem potenziellen Arbeitgeber absolvierte. Dieser Probearbeitstag sollte nicht vergütet werden. Der Schüler erlitt allerdings auf dem Weg zur Probearbeit einen Verkehrsunfall, daraus folgend …