17.04. Die Ausbildungsrente
Die Berufsausbildung Ihres Kindes liegt zwar noch in weiter Ferne, aber mit der finanziellen Planung kann man nie früh genug beginnen, denn eine gute Ausbildung ist teuer.
Der Schulbesuch lässt sich meist noch aus dem laufenden Einkommen bestreiten, bei einem knappen Lehrgeld oder einer höheren Qualifizierung, wie zum Beispiel der Besuch der Meisterschule oder ein Akademie-Studium, entstehen allerdings beträchtliche Kosten. Gerade die Kosten für z.B. eine Meisterschule sind nicht zu unterschätzen, da es sich größtenteils um eine Vollzeitfortbildung handelt.
Besonders hoch ist die finanzielle Belastung bei einem Hochschulstudium. So lagen im Jahre 2004 die monatlichen Durchschnittsausgaben eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern wohnt, für Miete, Ernährung, Bücher, Fahrgeld usw., bei durchschnittlich 750 Euro. Der Zuschuss der Eltern betrug dabei über 50%.
Mit der Ausbildungsversicherung stellen Sie die weichen für eine solide Ausbildung Ihrer Kinder. Die Kosten hierfür halten Sie dabei von Anfang an so gering wie möglich. Je früher Sie damit beginnen - zum Beispiel am Tag der Geburt des Kindes - umso geringer sind Ihre späteren Investitionen. Die Höhe der Ausbildungsrente hängt von der monatlichen Sparrate und dem Alter des Versorgers ab.
Bei Tod des Versorgers oder dessen Berufsunfähigkeit (je nach vertraglicher Vereinbarung) entfällt die Beitragszahlung. Die Ausbildungsrente bleibt somit zum Ausbildungsbeginn voll enthalten! Bei Unfalltod wird die Unfalltodesleistung - als sofortige Einmalleistung - zusätzlich ausgezahlt.






