02.04. Sterbegeld

Heut zu tage ist nichts mehr kostenlos, noch nicht einmal der Tod. Ein Begräbnis mit allen dazugehörigen Dingen kann für die Hinterbliebenen manchmal ganz schön teuer werden und ist deshalb nicht wirklich für jeden zu tragen.

Bis zum Jahre 2004, war das Sterbegeld eine Leistung, die zum abdecken der Bestattungskosten des verstorbenen decken sollten, doch heut zu Tage wird dieses in dieser Form nicht mehr gezahlt. Jedoch erhalten die Hinterbliebenen Familienangehörigen ein solches Sterbegeld von den Arbeitgebern, falls der Tod des verstorbenen während des Weges zur Arbeit, während der Arbeit oder auch auf dem weg nach Hause eingetreten ist. Dieses gilt ebenfalls für Schüler, Studenten oder auch Kindergartenkinder.

Es besteht auch die Möglichkeit durch Versicherungen die so gennannte Sterbegeldversicherung privat vorzusorgen. Auch die Gesetzliche Krankenkasse zahlt an die Hinterbliebenen, im ersten viertel Jahr eine Rente, wenn der verstorbene bereits Rente bezogen hat.

Wenn man dazu auch noch Privat Unfallversichert ist, zahlt die Private Unfallversicherung ebenfalls die Leistung aus, auch wenn ihnen Sterbegeld durch eine Gesetzliche Versicherung bezahlt wird.
Erkunden sie sich immer ganz genau, was ihnen alles an Zahlungen zusteht, damit sie ihre Kosten zum größten Teil mit diesen Geldern decken können.

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