18.12. Anspruch auf Kindergeld

Kinder sind unsere Zukunft. Kinder bereichern unser Leben. Dennoch entscheiden sich immer mehr Paare dagegen, Kinder zu bekommen. Sei es aus Kostengründen, oder weil es zeitlich nicht in das Leben passt. Sogar der Staat unterstützt Familien mit Kindern finanziell. Pro Kind erhält man monatlich 184 Euro Kindergeld, ab dem dritten Kind bekommt man 190,- € monatlich, und ab dem viertem Kind beträgt das Kindergeld 215,- € monatlich. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes bezahlt.

Anspruch auf Kindergeld hat jedes Kind, dass hier in Deutschland einen Wohnsitz hat, egal welche Staatsangehörigkeit dieses Kind besitzt.
Der Antrag für das Kindergeld muss schriftlich gestellt werden und bei der zuständigen Familienkasse vor Ort abgegeben werden, also normalerweise bei der für das Gebiet zuständigen Arbeitsagentur. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden müssen, informieren Sie sich einfach bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes. Dort hilft man Ihnen sicherlich gerne weiter.

Anspruch auf Kindergeld haben allerdings nicht nur Kinder unter 18 Jahren, sondern auch arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sowie Kinder die in der Berufsausbildung sind erhalten Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und natürlich Kinder jeden Alters, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung arbeitsunfähig sind. Für genauere Informationen über die Abwicklung bzw. die Antragsstellung wenden sie sich bitte an ihre zuständige Familienkasse.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • SEOigg
  • Technorati
  • YahooMyWeb

Verwandte Artikel

 

 

Einen Kommentar schreiben