29.03. Abfindungshöhe
Wer seinen Arbeitsplatz verliert steht vor einer schwierigen Situation. In der Regel droht die Arbeitslosigkeit und es ist häufig nicht absehbar, wie lange es dauert, bis ein neuer Job gefunden ist. Viele Betroffene hoffen deshalb auf eine ordentliche Abfindung, die den Verlust des Arbeitsplatzes etwas kompensiert.
Doch wie bemisst sich die Abfindungshöhe und was muss man tun, um eine Abfindung zu erhalten? Zunächst ist das wichtigste, dass man einen kühlen Kopf bewahrt. Übergibt ihr Arbeitgeber ihnen ihre Kündigung, sollten sie keinesfalls etwas unterschreiben. Nehmen sie die Kündigung an sich und überlegen in aller Ruhe, was zu tun ist. Ganz wichtig ist, dass sie sich arbeitslos melden müssen, sodann sollten sie bedenken, dass sie gegen die Kündigung vorgehen müssen. Erforderlich ist eine Kündigungsschutzklage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Die Frist zur Klageerhebung beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Die Abfindungshöhe, die in der Regel als Vergleich vereinbart wird, richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des gekündigten Arbeitnehmers . Ein Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ist eine Faustregel. Aber dies ist nicht zwingend, kann je nach Sachlage auch deutlich variieren und es besteht auch kein Anspruch auf eine Abfindung. Bietet ihnen ihr Arbeitgeber eine angemessene Abfindung an, sollten sie diese akzeptieren. Die Abfindungshöhe kann sich in einem gerichtlichen Verfahren auch reduzieren oder im schlimmsten Fall, verlieren sie den Prozess und gehen leer aus.






