22.02. Leasingfonds und steuerliche Risiken
Leasing Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich an einem Sachwert wie etwa einem Flugzeug oder einem Triebwerk zu beteiligen und Erträge aus dem Verleasen des jeweiligen Gegenstandes zu erzielen. Neben den regelmäßigen Erträgen aus dem Leasinggeschäft erzielen diese Fonds vielfach auch einen Gewinn aus der späteren Veräußerung des Leasingobjektes, welcher ebenfalls an die Anleger ausgeschüttet wird.
Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass derartige Veräußerungsgewinne nicht steuerlich begünstigt werden können. Vielfach werden diese als steuerbegünstigter Aufgabegewinn abgerechnet, wodurch Steuereinsparungen möglich sind. Bereits 2007 entschied jedoch der Bundesfinanzhof, dass diese Praxis nicht mehr möglich ist und auch der Veräußerungsgewinn der normalen Besteuerung zu unterwerfen ist. Der Grund hierfür ist, dass der Verkaufserlös in den meisten Fällen bereits im Fondsprospekt prognostiziert wird und dabei eine Einrechnung in die insgesamt zu erzielenden Gewinne erfolgt. Damit sind Ankauf, Vermietung und Verkauf miteinander verflochten und können auch steuerlich nicht mehr getrennt werden.
Inhaber von Flugzeugleasingfonds oder von Triebwerkfonds drohen nun steuerliche Risiken, denn mitunter fordert die Finanzbehörde nun Nachzahlungen, um die Gewerbesteuernachzahlungen zu leisten. Damit entscheidet die Finanzbehörde in diesem Fall zum Nachteil der Steuerpflichtigen, deren Erträge sich hierdurch nicht unerheblich reduzieren dürften.
Besonders nachteilig ist, dass hiervon auch Anlagen betroffen sind, die bereits abgeschlossen sind. Oftmals wird die Steuernachzahlung auch erst bei Auflösung der Gesellschaft offensichtlich, so dass sich Anleger hiervor nicht schützen können.






