07.04. Oft die beste Wahl: Änderungskündigung Abfindung

Kommt ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage und sieht sich deshalb gezwungen, um künftig wettbewerbsfähig zu bleiben, den Betrieb umzustrukturieren, sind oft Kündigungen, Abfindungen oder auch Änderungskündigungen die logische Folge.

Viele Mitarbeiter erhalten aufgrund der Umstrukturierung eine betriebsbedingte Kündigung. Andere Angestellte kommen hingegen in Kontakt mit einer Änderungskündigung Abfindung.

Eine Änderungskündigung bedeutet, dass das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt aber zeitgleich ein neuer Arbeitsvertrag, mit zumeist schlechteren Bedingungen, geschlossen wird.
Oft wird dann eine Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle umfunktioniert.
Wichtig zu wissen ist für den Arbeitnehmer, dass sein Arbeitgeber diese Maßnahme begründen können muss. Kann der Arbeitgeber dies nicht, so muss er den Arbeitnehmer zu den alten Konditionen weiterbeschäftigen.

Um dieses Risiko zu umgehen nutzen viele Arbeitgeber die Alternative der Änderungskündigung Abfindung. Hierdurch sichert sich das Unternehmen einen guten Arbeitnehmer, ohne Gefahr zu laufen, dass der Mitarbeiter eine Klage anstrebt.

Welche Variante für den Arbeitnehmer die Beste ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hat der Arbeitgeber aber gute Argumente, warum eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muss und der Mitarbeiter würde sich bei den neuen Konditionen verschlechtern, so stellt die Änderungskündigung Abfindung in vielen Fällen die bestmögliche Wahl dar. Ansonsten läuft der Mitarbeiter in Gefahr ebenfalls eine betriebsbedingte Kündigung zu erhalten.

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