17.04. Abfindung Fünftelregelung

Heutzutage kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung bei bestimmten Fällen erhalten. Leider tritt in diesem Fall sehr oft das Finanzamt gleich in Kraft und man muss diese Abfindung versteuern.

Leider gibt es in der heutigen Zeit noch keinen Festbetrag bei dieser Art von Leistung. Aus diesem Grunde muss in diesem Fall die bei Abfindung Fünftelregelung angewendet werden, da sonst dieser Betrag voll versteuert wird.
Dieses Verfahren läuft wie folgt ab: Als erstes werden die vorhandenen Steuern des Einkommens ( ohne Abfindung) zusammengerechnet. Die vorhandene Abfindung wird durch fünf geteilt.

Und der fünfte Teil von der davor ausgerechneten Steuer des normalen Einkommens abgezogen. Die daraus folgende Steuersumme wird dann mit fünf multipliziert.
Die sich daraus ergebene Summe ist die Steuerbelastung nach der Fünftelregelung bei Abfindung.
Nach diesem Ergebnis wird die zuvor ausgerechnete Einkommenssteuer wieder mit zugerechnet. Daraus ergibt sich dann die vollständige Steuerbelastung für das normale Einkommen und die vorhandene Abfindung des Arbeitnehmers.

Wer eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhält ist mit dieser bei Abfindung Fünftelregelung in jedem Fall immer auf der richtigen Seite. Und muss somit nicht zu tief in die Tasche greifen.

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