17.06. Für wen trifft das zu?

Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse ist gar nicht so einfach. Die Möglichkeit der Lohnsteuerklasse 4 besteht für verheiratete zusammenlebende Paare wenn beide uneingeschränkt berufstätig sind. Sicherlich ist diese Variante dann sinnvoll wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben. Sollten die Gehälter stark differieren, zum Beispiel weil die Frau eine Halbtagsstelle hat, wäre es vielleicht besser in die Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu gehen. Als kleine Faustregel kann man sagen, dass bei Paaren die Summe der Steuerklassen immer 8 beträgt. Man kann also schauen, welche Möglichkeiten für jeden Einzelnen am besten erscheint. Dazu kann man sich natürlich beim Steuerberater informieren, aber auch über das Internet können dazu Sachverhalte gefunden werden. Fest steht jedoch nur, dass jeder von uns seine Steuern zahlen muss.

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