07.03. Vorsicht bei abgeltungssteuerfreie Anlagen

Bereits jetzt werben Anbieter von Kapitalanlagen und deren Finanzvertriebe für Super-Steuer-Spar-Modelle im Hinblick auf die Abgeltungssteuer, die am 1.1.2009 in Kraft tritt. Dennoch sollten potentielle Anleger diese Angebote genauestens unter die Lupe nehmen. Ab 2009 werden zwar durch die neue Abgeltungssteuer rund 25% auf Dividenden, Kursgewinne und Zinsen erhoben, dennoch sollte man bestehende Verträge weder kündigen noch unüberlegt und voreilig einen Vertrag mit eventuell vielen Risiken abschließen.
Experten raten, dass man bei der Geldanlage respektive der Altersvorsorge nicht nur auf die Steuer gucken soll.
Dass die Deutschen schon lange als ein Volk von Steuer sparen gelten, ist natürlich auch den Unternehmen am so genannten Grauen Kapitalmarkt nicht verborgen geblieben. Dieser Kapitalmarkt wird nicht staatlich kontrolliert und beaufsichtigt. Dort wird über die Medien, im Internet oder per Telefon verstärkt mit Steuersparmodellen geworben.
Gleichzeitig werden auf diesem Wege natürlich auch Ängste bei potentiellen Anlegern geweckt. Dabei sollte man beachten, dass die Produkte mit denen diese Finanzdienstleister aus dem Grauen Kapitalmarkt Kunden an sich binden wollen, sehr oft mit einem großen Risiko behaftet sind. Denn es handelt sich bei den Angeboten meistens um Unternehmensbeteiligungen oder geschlossene Fonds. Doch gerade die sollten private Anleger meiden, weil diese Angebote sehr hohe Gebühren nach sich ziehen, über die sich nur die Verkäufer freuen, weil sich daraus eine hohe Provision für sie ergibt.
Immer wieder bieten auch dubiose Drückerkolonnen verstärkt Eigentumswohnungen als Kapitalanlage an und heften diesen das Etikett „abgeltungssteuerfrei“ an. Davor warnen die Anlegerschützer. Dies geschah nämlich bereits in den 1990er Jahren, als Hunderttausende von überteuerten Eigentumswohnungen von unseriösen Vermittlern an gutgläubige Kapitalanleger verkauft wurden. Mittlerweile sind diese Objekte nur noch sogenannte Schrottimmobilien. Deshalb muss vorgewarnt werden, dass potentielle Anleger nicht erneut solchen Finanzvermittlern aufsitzen, die erneut solche Eigentumswohnungen im Hinblick auf eventuelle Steuervorteile feilbieten.
Potentielle Anleger sollten sich bei einem eventuellen Kauf einer Eigentumswohnung akribischst und genauestens mit dem Objekt befassen und einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Zustand der Immobilie genauestens zu analysieren.

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